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Allgemeine Bedingungen für Beratungsdienstleistungen

Allgemeine Bedingungen für Beratungsdienstleistungen

der

Carmen Krettek Coaching & Consulting (im Folgenden Krettek-Consulting genannt)

  1. Allgemeine Regeln und Geltungsbereich

    Die Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen für Beratungsdienstleistungen (ABB) gelten für sämtliche Schulungs- und Beratungsangebote der Krettek-Consulting sowie für sämtliche Verträge der Krettek-Consulting, unabhängig von Inhalt und Rechtsnatur der vereinbarten Schulungs- und/oder Beratungsleistungen. Sie gelten ausschließlich. Entgegenstehende, ergänzende oder von den ABB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann und nur insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall auch dann, wenn wir von Bedingungen des Auftraggebers Kenntnis haben und die Leistung vorbehaltlos ausführen.

    Soweit Beratungsverträge oder -angebote der Krettek-Consulting Bestimmungen enthalten, die von den folgenden AGB abweichen, gehen die individuell angebotenen oder vereinbarten Vertragsregeln diesen AGB vor.

    Die von uns abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen und nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schulden wir nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Unsere Stellungnahmen und Empfehlungen dienen lediglich dazu die unternehmerische Entscheidung des Auftraggebers zu begleiten. Sie können sie in keinem Fall ersetzen.

    Wir sind berechtigt, Hilfskräfte, sachverständige Dritte und andere Erfüllungsgehilfen (im nachfolgenden nur Gehilfen) zur Durchführung des Vertrages heranzuziehen. Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden von uns aufgrund der geltenden Bestimmungen weder zugesagt noch erbracht. Diese Leistungen sind vom Auftraggeber selbst bereitzustellen.

  2. Mitwirkungsobliegenheiten des Auftraggebers

    Wir erbringen unsere Leistungen auf der Grundlage der uns vom Auftraggeber oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Wir sind nicht verpflichtet, diese daraufhin zu überprüfen, ob sie sachlich richtig oder Vollständigkeit sind. Sollten wir jedoch positive Kenntnis von sachlichen Fehlern oder Lücken der bereitgestellten Daten und Informationen erlangen, werden wir den Auftraggeber hierrüber informieren.

  3. Erbringung der Leistung

    Wir erbringen unsere Leistungen grundsätzlich in schriftlicher Form. Mündlich erteilte Auskünfte sind nicht verbindlich.

  4. Vergütung und Zurückbehaltungsrecht

    Unsere Vergütung ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig. Die Zurückbehaltung unseres Honorars und die Aufrechnung sind nur zulässig, wenn die Ansprüche des Auftraggebers von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
    Ist der Auftraggeber mit dem Ausgleich fälliger Rechnungen in Verzug, so sind wir berechtigt, die Arbeit an dem/den Projekt(en) für die Dauer des Verzugs einzustellen.

  5. Stornierungen, vorzeitige Vertragsbeendigung

    Beendet der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig, hat dieser das vereinbarte Honorar und die vereinbarten Auslagen, für die bis zum Zugang einer vorzeitigen Kündigung erbrachten Leistungen des Auftragnehmers zu zahlen. Berechnungsbasis für Honorare sind dabei die jeweils vereinbarten Tagessätze der Krettek-Consulting. Sind Tagessätze nicht vereinbart, erfolgt die Berechnung auf der Basis eines Stundensatzes von 90 EUR/h Die vorzeitige Kündigung lässt vereinbarte Verschwiegenheitspflichten und sonstige nachvertragliche Treuepflichten unberührt.

    Eine Stornierung von verbindlich gebuchten Workshops ist bis 8 Wochen vor dem vereinbarten Termin kostenlos möglich. Bis 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin werden 25% des vollen Preises fällig. Bis 2 Woche vor dem vereinbarten Termin 50% des vollen Preises. Stornierungen von verbindlich gebuchten Workshops in den letzten 7 Tagen vor dem Termin sind nicht erstattungsfähig und in vollem Umfang zu bezahlen. Finden beide Parteien einen Ersatztermin kann von einer Stornokostenerhebung abgesehen werden. Für diese Ersatztermine gelten die Stornierungsregelungen nicht. Für den Fall, dass Ersatztermine egal zu welcher Frist storniert werden, fällt eine Bezahlung in vollem Umfang der ursprünglich vereinbarten Leistung an.

    Für offene Trainingsstunden ist eine kostenlose Stornierung bis 7 Tage vor dem Termin möglich. In den letzten 7 Tagen vor dem Termin werden 30% des vollen Preises fällig. Der Teilnehmer hat das Recht eine Ersatzperson an seiner statt teilnehmen zu lassen. Dies ist unverzüglich an den die Krettek-Consulting zu kommunizieren.

    Wir behalten uns vor eine offene Trainingsstunde aufgrund z.B. mangelnder Teilnehmerzahl abzusagen. In dem Fall wird der Teilnehmer benachrichtigt und es wird keine Zahlung fällig.

  6. Gewährleistung und Haftung

    Im Falle einer mangelbehafteten Leistung sind wir zur Nachbesserung berechtigt. Bei zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.

    Auf Schadensersatz bzw. Aufwendungsersatz haften wir für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

    Für sonstige Schäden haften wir bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Schäden aus der Verletzungen einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) haften wir auch im Falle der einfachen Fahrlässigkeit, wobei unsere Haftung dann jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens (Durchschnittsschaden) begrenzt ist.

    Ansonsten sind Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche („Schadensersatzansprüche“) des Auftraggebers, gleich aus welchen Rechtsgründen, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem und im Zusammenhang mit dem Schuldverhältnis, aus Verschulden vor oder bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Ansprüche aufgrund gesetzlicher Garantiehaftung sowie bei Übernahme einer Garantie oder bei arglistigem Verhalten. In keinem Fall haften wir über die gesetzlichen Ansprüche hinaus.

    Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Insbesondere Gehilfen, Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

    Wir verpflichten uns, dass wir gegen Schadensfälle im Zusammenhang mit unserer Tätigkeit in angemessenem Umfang versichert sind.

    Wenn und soweit etwaige Beratungsfehler und/oder etwaige Mängel unserer Dienstleistung darauf beruhen, dass der Auftraggeber Mitwirkungsobliegenheiten gemäß Abschnitt 2. nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt hat, ist unsere Haftung ausgeschlossen, es sei denn wir hatten von der nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erbrachten Mitwirkungsleistung positive Kenntnis und haben den Auftraggeber nicht darüber informiert.

  7. Änderungen

    Änderungen, Anpassungen oder Ergänzungen der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung haben schriftlich zu erfolgen. Dies gilt auch für eine Änderung dieses Schriftformerfordernisses selber. Die Schriftform ist gewahrt, wenn der Austausch der beiderseitigen Willenserklärungen per E-Mail erfolgt.

  8. Gerichtsstand und Rechtswahl

    Für den Vertrag und seine Durchführung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand, soweit zulässig, ist Saarbrücken.

  9. Wahrung der Vertraulichkeit, Datenspeicherung

    Die Krettek-Consulting und ihre Gehilfen werden alle vom Auftraggeber im Rahmen der Vertragsdurchführung erhaltenen Informationen über dessen Unternehmen sowie seine Mitarbeiter strikt vertraulich behandeln, soweit sie nicht allgemein bekannt sind. Dasselbe gilt für Kenntnisse über unternehmensinterne Vorgänge des Auftraggebers, die die Krettek-Consulting anlässlich der Zusammenarbeit erlangt. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.

    Die Krettek-Consulting wird ihren Gehilfen Vertraulichkeits- und Verschwiegenheitspflichten auferlegt, die den Regelungen des vorgenannten Absatzes entsprechen.

    Die im Zusammenhang mit diesem Vertrag erhobenen und bekannt gewordenen Daten werden nur zur Durchführung des Vertrages, zu steuerlichen Zwecken und in anonymisierter Form zu statistischen Zwecken gespeichert.

  10. Sonstiges/Salvatorische Klausel

    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.